Fundbüro

Allgemeine Informationen

Fundanzeigen
Fundanzeigen erfolgen schriftlich, mündlich oder telefonisch. Ist ersichtlich, wer Eigentümer eines gefundenen Gegenstandes ist, so wird dieser von der Gemeinde Dornum benachrichtigt.

Aufbewahrungsfristen/Versteigerung
Fundsachen werden sechs Monate aufbewahrt. Nach Ablauf der Frist steht dem Finder das Recht zu, den Gegenstand zu erwerben.

Finderlohn
Der gesetzlich vorgeschriebene Finderlohn beträgt 5% bei einem Wert der Fundsache bis zu 500 Euro und 3 % bei einem Wert über 500 Euro.

Fahrräder
Um die gefundenen Fahrräder dem richtigen Eigentümer zurückgeben zu können, ist es wichtig, daß Sie die Marke und Farbe, besser auch noch die Fahrradrahmennummer ihres Fahrrades kennen.

Rechtliche Grundlagen
Das Fundrecht richtet sich nach den §§ 965 ff des Bürgerlichen Gesetzbuches.

Fundanzeige
Verlustanzeige
 


 

Ansprechpartner