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Fundbüro

Allgemeine Informationen

Fundanzeigen
Fundanzeigen erfolgen schriftlich, mündlich oder telefonisch. Ist ersichtlich, wer Eigentümer eines gefundenen Gegenstandes ist, so wird dieser von der Gemeinde Dornum benachrichtigt.

Aufbewahrungsfristen/Versteigerung
Fundsachen werden sechs Monate aufbewahrt. Nach Ablauf der Frist steht dem Finder das Recht zu, den Gegenstand zu erwerben.

Finderlohn
Der gesetzlich vorgeschriebene Finderlohn beträgt 5% bei einem Wert der Fundsache bis zu 500 Euro und 3 % bei einem Wert über 500 Euro.

Fahrräder
Um die gefundenen Fahrräder dem richtigen Eigentümer zurückgeben zu können, ist es wichtig, daß Sie die Marke und Farbe, besser auch noch die Fahrradrahmennummer ihres Fahrrades kennen.

Rechtliche Grundlagen
Das Fundrecht richtet sich nach den §§ 965 ff des Bürgerlichen Gesetzbuches.

Fundanzeige
Verlustanzeige
 


 

Ansprechpartner

Kontakt

Gemeinde Dornum

Schatthauser Straße 9

26553 Dornum

Tel: 04933/9189-0

Fax: 04933/9189-89

Öffnungszeiten

Montags bis Freitags

08:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Donnerstags

14:00 Uhr bis 15:30 Uhr

und nach telefonischer Vereinbarung

Veranstaltungen

Nächste Veranstaltungen:

25. 04. 2024 - Uhr bis Uhr

 

30. 04. 2024

 
Freilenzen
Sturmfrei

Partnergemeinde

Die Partnergemeinde Dornums ist Triebel aus dem Vogtland. Sie wurde am 08.06.1991 per Urkunde geschlossen. Der Ort hat rund 1.200 Einwohner.

Homepage von Triebel