Ehefähigkeitszeugnis
Allgemeine Informationen
Das Ehefähigkeitszeugnis dient der Erleichterung der internationalen Personenstandsführung. Ob ein solches Zeugnis zur Eheschließung im Ausland erforderlich ist, bestimmt das jeweilige ausländische Recht.
Ansprechpartner
Herr Uwe Lottmann
Raum 16 (04933) 9189-19
(04933) 9189-89
Frau Maike Buss
Raum 14 (04933) 9189-31
(04933) 9189-89