Anmeldung zur Eheschließung

Allgemeine Informationen

Wenn Sie in Deutschland heiraten möchten, müssen Sie die beabsichtigte Eheschließung mündlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle, in deren Zuständigkeitsbereich einer der Eheschließenden seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, anmelden.


Die Ehe kann auch vor einem Standesbeamten an einem anderen Ort geschlossen werden.


Beide Partner sollen persönlich erscheinen. Ist einer der Eheschließenden verhindert, kann er den anderen Eheschließenden schriftlich bevollmächtigen.

Rechtsgrundlagen

Notwendige Unterlagen

Ansprechpartner