Anmeldung zur Eheschließung
Allgemeine Informationen
Wenn Sie in Deutschland heiraten möchten, müssen Sie die beabsichtigte Eheschließung mündlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle, in deren Zuständigkeitsbereich einer der Eheschließenden seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, anmelden.
Die Ehe kann auch vor einem Standesbeamten an einem anderen Ort geschlossen werden.
Beide Partner sollen persönlich erscheinen. Ist einer der Eheschließenden verhindert, kann er den anderen Eheschließenden schriftlich bevollmächtigen.
Rechtsgrundlagen
Notwendige Unterlagen
Auskünfte zu den erforderlichen Unterlagen für die Anmeldung der Eheschließung und nähere Informationen zur Durchführung der Eheschließung erfragen Sie bitte beim Ansprechpartner.
Insbesondere wenn einer oder beide Partner keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, sollten Sie möglichst frühzeitig nachfragen, was zu beachten ist.
Ansprechpartner
Amt I - Haupt-/Ordnungsamt
Herr Uwe Lottmann
Raum 16 (04933) 9189-19
(04933) 9189-89
Frau Maike Buss
Raum 14 (04933) 9189-31
(04933) 9189-89