Anmeldung zur Eheschließung

Allgemeine Informationen

Wenn Sie in Deutschland heiraten möchten, müssen Sie die beabsichtigte Eheschließung mündlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle, in deren Zuständigkeitsbereich einer der Eheschließenden seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, anmelden.


Die Ehe kann auch vor einem Standesbeamten an einem anderen Ort geschlossen werden.


Beide Partner sollen persönlich erscheinen. Ist einer der Eheschließenden verhindert, kann er den anderen Eheschließenden schriftlich bevollmächtigen.

Rechtsgrundlagen

Notwendige Unterlagen

Auskünfte zu den erforderlichen Unterlagen für die Anmeldung der Eheschließung und nähere Informationen zur Durchführung der Eheschließung erfragen Sie bitte beim Ansprechpartner.

 

Insbesondere wenn einer oder beide Partner keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, sollten Sie möglichst frühzeitig nachfragen, was zu beachten ist.

Ansprechpartner


Fachbereich I - Haupt-/Ordnungsamt



Frau Sabrina de Vries
Raum 08, EG, Neubau
Telefon (04933) 9189-19
Telefax (04933) 9189-89

Frau Maike Buss
Raum 05, EG, Neubau
Telefon (04933) 9189-31
Telefax (04933) 9189-89