Anliegerbeiträge

Allgemeine Informationen

Der Begriff „Anliegerbeiträge“ ist kein Rechtsbegriff, sondern entstammt dem allgemeinen Sprachgebrauch. Er bezeichnet die Beiträge, die von den Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern (Anliegern) dafür erhoben werden, dass ihnen aus der möglichen Nutzung öffentlicher Einrichtungen und Anlagen nicht nur vorübergehende Vorteile erwachsen. Im einzelnen gehören dazu:

  • die Anschlussbeiträge,
  • die Erschließungsbeiträge und
  • die Straßen(aus)baubeiträge.

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