Abwasserabgabe
Allgemeine Informationen
Für das Einleiten von Abwasser in ein Gewässer ist eine Abgabe nach dem Abwasserabgabengesetz zu entrichten. Die Erhebung der Abwasserabgabe erfolgt durch die Länder. Die Einnahmen aus der Abwasserabgabe werden zweckgebunden eingesetzt für Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung der Gewässergüte.
Ansprechpartner
Fachbereich II - Finanzwesen
Herr Harald Coordes
Raum 14, 1. OG, Altbau
Schatthauser Straße, 9
26553 Dornum
(04933) 9189-33
(04933) 9189-89
Frau Bianca Arends
Raum 14, 1. OG, Altbau
Schatthauser Straße, 9
26553 Dornum
(04933) 9189-36
(04933) 9189-89