Abbruch von Gebäuden
Allgemeine Informationen
Der Abbruch von Gebäuden ist in Niedersachsen inzwischen fast vollständig genehmigungsfrei. Ausnahmen gibt es allerdings. Auskunft erteilt das Bauamt.
Ob Unterlagen benötigt werden, Beachtung von Fristen und ob Gebühren anfallen erfahren Sie hier.
Rechtsgrundlagen
§ 60 Abs. 3 Niedersächsische Bauordnung (NBauO)