Abbruch von Gebäuden
Allgemeine Informationen
Der Abbruch von Gebäuden ist in Niedersachsen inzwischen fast vollständig genehmigungsfrei. Ausnahmen gibt es allerdings. Auskunft erteilt das Bauamt.
Rechtsgrundlagen
§ 60 Abs. 3 Niedersächsische Bauordnung (NBauO)
Ansprechpartner
Fachbereich II - Bauwesen
Herr Matthias Meier
Raum 11, EG, Altbau
Schatthauser Straße 9
26553 Dornum
(04933) 9189-21
(04933) 9189-89
Formulare
iAnmerkung: Je nach Software auf Ihrem Computer kann es zu Problemen bei der Anzeige, beim Ausfüllen bzw. beim Ausdrucken von PDF-Dokumenten kommen. In diesem Fall speichern Sie bitte die Datei direkt auf Ihrem Computer ab (z.B. auf dem Desktop) und öffnen diese anschließend mit der aktuellen Version von Adobe Acrobat Reader (kostenfreie Software zur Anzeige von PDF-Dokumenten) oder eines der hier gelisteten Programme (Liste unvollständig).
Anmerkung: Je nach Software auf Ihrem Computer kann es zu Problemen bei der Anzeige, beim Ausfüllen bzw. beim Ausdrucken von PDF-Dokumenten kommen. In diesem Fall speichern Sie bitte die Datei direkt auf Ihrem Computer ab (z.B. auf dem Desktop) und öffnen diese anschließend mit der aktuellen Version von Adobe Acrobat Reader (kostenfreie Software zur Anzeige von PDF-Dokumenten) oder eines der hier gelisteten Programme (Liste unvollständig).
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